AK RÜG tagte in Berlin – Länder müssen Beitrag zum Härtefallfonds leisten

Der Arbeitskreis Rentenüberleitungsgesetz (AK RÜG) der EVG hat am 7. Juli in Berlin getagt. Im Fokus standen die aktuellen Pläne der Regierungsparteien zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Fonds, durch den eine Lösung für Härtefälle der Rentenüberleitung erreicht werden soll.

Kürzlich führten die EVG und die DGB-Gewerkschaften erneut Gespräche mit dem federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die deutliche Kritik der EVG am Kriterium der Grundsicherungsnähe für potentielle Zahlungsempfänger*innen aus dem Fonds wurde auch bei diesem Gespräch nochmals bekräftigt. 

Alle Zeichen deuten darauf hin, dass die Regierungskoalition Wort halten wird und ihr Vorhaben zur Einrichtung eines Härtefallfonds noch in dieser Legislatur umsetzt. Mit dem im März dieses Jahres vorgelegten Eckpunktepapier des BMAS - wir berichteten - schreiten die Vorbereitungen zur Umsetzung der Pläne nun voran. Demnach sollen diejenigen ehemaligen Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn eine Entschädigung erhalten, die zum 1.1.1992 mindestens zehn Beschäftigungsjahre vorweisen können, zu diesem Stichtag mindestens 40 Jahre alt waren und aktuell eine Rente in Grundsicherungsnähe erhalten. Die Koalition löst sich damit ein Stück weit von ihren eigenen Vorgaben, die besagten, dass nur Betroffene in der Grundsicherung eine Entschädigung erhalten sollen. Jedoch schließt insbesondere dieses letzte Kriterium den Großteil der betroffenen Gewerkschaftsmitglieder von der Entschädigung aus. Dabei führten die gewerkschaftlichen Kämpfe für bessere Löhne dazu, dass Renten oberhalb der Grundsicherung erzielt werden. Die EVG wird daher sich daher auch weiterhin dafür einsetzen, dass Kriterium der Grundsicherungsnähe auszudehnen, damit so möglichst viele Kolleginnen und Kollegen eine Entschädigung erhalten.

Die Basis der Umsetzung des Härtefallfonds wird eine Bund-Länder-Vereinbarung sein, die auch die Finanzierung des Fonds regeln soll. Hierbei ist das Finanzministerium nun überraschend nach vorne geprescht und hat eine Milliarde Euro im Bundeshaushalt 2022 reserviert. Dieser Haushaltstitel wurde jedoch mit dem Sperrvermerk versehen und wird nur ausbezahlt, sollten sich Bund und Länder auf ein einheitliches Vorgehen einigen. Noch halten sich die Länder mit ihren Zusagen bedeckt, weshalb sie nun bis Mitte Juli aufgefordert wurden, sich endgültig zu äußern. Die EVG und die anderen Gewerkschaften sind unterdessen nicht untätig geblieben, führen Gespräche auf allen Ebenen und fordern die Länder ebenfalls auf, sich an diesem Vorhaben zu beteiligen.

Wir werden zu den aktuellen Entwicklungen weiter berichten.