RÜG-Härtefallfonds: Gewerkschaften wenden sich an Bundeskanzlerin

Die Gewerkschaften EVG, ver.di und IG BCE haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel gewandt. Dabei geht es um eine Verbesserung der Versorgungsleistungen der ehemaligen Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn und anderen Berufsgruppen.

„Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Sie für das seit vielen Jahren ungelöste Problem der Rentenüberleitung zu sensibilisieren und bitten gleichzeitig um Ihre Unterstützung für eine finanzielle Entschädigung in Form eines Gerechtigkeitsfonds für alle betroffenen Berufsgruppen,“ heißt es in dem Schreiben an die Kanzlerin. 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist Ende März dieses Jahres in die Abstimmung mit den Ländern bezüglich des im Koalitionsvertrag vereinbarten Härtefallfonds getreten. Dieser soll über die Berufsgruppen hinaus auch verschiedene Personengruppen umfassen. Der legislative Prozess ist aber ins Stocken geraten, sodass zu befürchten ist, dass das zur Verfügung stehende Zeitfenster nicht mehr ausreichen könnte, diesen ersten wichtigen Schritt hin zu einer Lösung zu gehen. Die Wahlperiode der aktuellen Bundesregierung endet im September.

Vom Grundsatz begrüßen EVG, ver.di und IG BCE das Vorhaben der Regierungskoalition, auf Bundesebene einen entsprechenden Härtefallfonds einzurichten - als ersten wichtigen Schritt zur Anerkennung der Lebensleistung der Betroffenen. Einige Elemente des Vorschlags aus dem BMAS lehnen wir allerdings ab, so zum Beispiel, dass sich dieser Fonds nur an Personen richten soll, die am oder unter dem Existenzminimum leben. Damit werden die Berufsgruppen weitgehend ausgeschlossen, da es bei ihnen um die Anerkennung ihrer Zusatzversorgung geht, die auf eine normale gesetzliche Rente aufsetzt.

„Die nicht erfolgte Übernahme bestimmter Sondertatbestände des DDR-Rentenrechts in das gesamtdeutsche Rentenrecht schmerzt die betroffenen Berufs- und Personengruppen bis heute,“ lautet eine Formulierung in dem Brief an die Kanzlerin.

Das vollständige Schreiben kann hier heruntergeladen werden.