30 Jahre Deutsche Einheit: EVG fordert AVDR-Gerechtigkeitsfonds

In den vergangenen 30 Jahren wurden bereits große Anstrengungen unternommen, um die unterschiedlichen Lebensverhältnisse in West- und Ostdeutschland anzugleichen.

Dennoch ist es bis heute nicht gelungen, eine Entschädigungslösung für die ehemaligen Reichsbahner*innen zu präsentieren. Immer noch wird ihnen ihre rechtmäßig erworbene Leistung aus der Altersversorgung Deutsche Reichsbahn (AVDR) durch eine Fehlentscheidung der Politik bei der Rentenüberleitung 1991 vorenthalten.

„30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung wird es höchste Zeit, die noch immer bestehenden Rentenungerechtigkeiten zu beseitigen“ so Martin Burkert, stellvertretender Vorsitzender der EVG. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft setze sich daher für einen Gerechtigkeitsfonds seitens der Bundesregierung ein, aus dem alle benachteiligten Berufs- und Personengruppen eine Entschädigung erhalten sollen, der über die im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbarten Härtefallfonds hinausgeht. Eine Entschädigung nur für diejenigen, die eine Rente auf Grundsicherungsniveau erhalten, sei für die EVG und ihre Mitglieder keine Option, so Burkert.

Wir fordern vielmehr eine Einmalzahlung für alle unsere Mitglieder, die die Lebensleistung der ehemaligen Reichsbahnerinnen und Reichsbahner deutlich anerkennt. Für die Festlegung der genauen Kriterien und Auszahlungsmodalitäten sprechen wir uns für einen Beirat aus, in dem auch die von der Problematik der Rentenüberleitung anderen Berufs- und Personengruppen vertreten sein sollen. „Wir fordern die Politik auf, für Respekt und Anerkennung für die Betroffenen zu sorgen“, erklärt Burkert.

Seit über 27 Jahren setzt sich die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft und ihre Vorgängerorganisationen für eine gerechte Lösung in dieser Angelegenheit ein. Wir fordern die Bundesregierung daher im 30. Jahr der deutschen Wiedervereinigung auf, den Betroffenen die Anerkennung ihrer Lebensleistung zuzugestehen und noch in dieser Legislaturperiode ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden.