BMAS stellt Eckpunkte für Härtefallfonds vor - die Länder müssen mitfinanzieren!

Seit vielen Jahren kämpft die EVG für eine Verbesserung der Versorgungsleistungen der ehemaligen Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn. Nach ersten Gesprächen mit dem federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Sommer letzten Jahres, wurden den DGB-Gewerkschaften Ende März ein Eckpunktepapier vorgestellt, das auch eine Lösung für die Anerkennung der Lebensleistung ehemaliger Reichsbahnerinnern und Reichsbahner beinhaltet.

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Zum begünstigten Personenkreis sollen neben weiteren Berufsgruppen auch die Gruppe der Spätaussiedler*innen und die jüdischen Kontingentflüchtlinge gehören. Die Regelungen sehen die Gründung einer Stiftung vor. Das Stiftungsvermögen soll je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern beigesteuert werden. Bei der Finanzierung der Entschädigungsleistungen der Härtefälle in der Rentenüberleitung soll die benötigte Summe von den ostdeutschen Ländern und dem Bund getragen werden. „Die Ko-Finanzierung der Länder ist daher ein zentrales Element in den anstehenden Verhandlungen“, sagt EVG-Vize Martin Burkert. „Mit dieser steht und fällt die Einrichtung der Stiftung und die Auszahlung der Entschädigungsleistungen. Wir sehen die Länder daher in der Mitwirkungspflicht.“

Aus dem Stiftungsvermögen sollen die Betroffenen eine einmalige Entschädigungsleistung erhalten. Die Entschädigungshöhe und die Dotierung des Fonds sind noch offen, diese sind Gegenstand der Verhandlungen mit den Ländern. 

Mit Bezug zur Deutschen Reichsbahn soll Voraussetzung für die Entschädigungszahlung sein, dass die*der Betroffene mindestens 10 Jahre ununterbrochen bei der deutschen Reichsbahn tätig und am 1. Januar 1992 mindestens 40 Jahre alt war. Antragsberechtigt sollen zudem nur Personen sein, die eine Rente in etwa auf der Höhe der Grundsicherungsrente beziehen. Die EVG kritisiert vor allem die starke Eingrenzung des betroffenen Personenkreises. Dank der guten EVG-Tarifarbeit beziehen nur wenige ehemalige Reichsbahn-Beschäftigte eine Rente auf Grundsicherungsniveau. Dennoch haben die Kolleg*innen eine 

Entschädigungsleistung verdient. Gemeinsam mit den anderen DGB-Gewerkschaften haben wir insbesondere dieses Kriterium daher deutlich kritisiert. „Hier muss nachgelegt werden“, stellt Burkert klar.

„Die Regelung greift in Teilen eine zentrale Forderung der EVG auf: dass die Lebensleistung der früheren Reichsbahner*innen anerkannt werden soll“, sagt der Stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert. „Dass sich die Bundesregierung im 31. Jahr der deutschen Einheit endlich dazu durchringt, begrüßen wir.“ Einen Härtefallfonds, so Martin weiter, „gleicht das Unrecht nicht aus, das die Betroffenen bei der Überleitung des DDR-Rentenrechts in das bundesdeutsche Rentenrecht erfahren haben. Nach den vielen Jahren der Verhandlungen und Gespräche liegt nun ein Lösungsvorschlag auf dem Tisch, der wenigstens für einen Teil der Betroffenen eine gewisse Entschädigung bringt. Wir werden uns diesem Vorschlag daher nicht verschließen, zumal die reale Hoffnung besteht, dass die Große Koalition noch in der laufenden Legislaturperiode Nägel mit Köpfen macht.“ Noch im Sommer könnte die Gründung des Fonds auf den Gesetzesweg gebracht werden.