
Klimaschutzgesetz: EVG begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
Die EVG hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Donnerstag begrüßt. Danach sind Teile des Klimaschutzgesetzes verfassungswidrig, weil diese nicht weit genug gehen. So fehlen unter anderem ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031, entschieden die Richter.