GDL scheitert bei Klage gegen EVG-Betriebsvereinbarung zum Wahlrecht

Die GDL möchte gern mitentscheiden, welches Arbeitszeitmodell für Dich das richtige ist. Wir als EVG sagen: Das solltest Du selbst entscheiden!

Weil uns das sehr wichtig ist, sehen die entsprechenden Betriebsvereinbarungen der EVG eine Wahlmöglichkeit für Dich vor. Der GDL passt das nicht und klagt vor verschiedenen Arbeitsgerichten dagegen. Sie will erreichen, dass nur ihre Regelungen zur Anwendung kommen und scheitert damit:

  • Niederlage vor dem Arbeitsgericht in Düsseldorf mit einer Klage gegen die BV der EVG zum Wahlrecht.
  • Die eingelegte Beschwerde wurde jetzt vom Landesarbeitsgericht zurückgewiesen. (eingereichte Hilfsanträge wurden als „unzulässig“ verworfen; eine Rechtsbeschwerde dagegen wurde nicht zugelassen)

Damit haben Arbeitsgerichte zum wiederholten Male die Position der EVG bestätigt und damit klargestellt, dass das Wahlrecht nicht der Willkür unterliegen darf.

Nur mit der EVG geht es fair nach vorne. Jetzt dabei sein!