Renteneintritt, Elternzeit oder … Corona-Beihilfe gibt`s in einigen Fällen nur auf Antrag

Du gehst vor dem 1. Dezember in Rente oder arbeitest u.U. im Dezember nicht mehr bei der DB AG? Dann musst du die Beihilfe bei deiner Personalabteilung schriftlich beantragen, damit sie dir im Dezember ausgezahlt werden kann.

Ansonsten könnte es Probleme mit dem Abrechnungsprogramm geben. Gleiches gilt für Kolleginnen und Kollegen, die…

  • geringfügig beschäftigt sind,
  • oder im Dezember keine Entgeltfortzahlung mehr erhalten,
  • in Elternzeit sind oder
  • Krankengeld beziehen.

Ihr habt einen Anspruch, wenn ihr in den Monaten März bis November 2021 teilweise gearbeitet habt.

Auch für die zweite Auszahlung der Corona-Beihilfe im März 2022 gibt es eine solche Regelung. Besteht im März nächsten Jahres kein Anspruch auf Entgelt, ihr habt aber noch von 01-03/2022 zeitweise gearbeitet, müsst ihr euren Corona-Anspruch schriftlich beantragen. Für die Auszahlung genügt ein formloses Anschreiben. Für alle anderen wird die Beihilfe automatisch zu den vereinbarten Zeitpunkten ausgezahlt.