Für die Zeit 1. Juli 2015 bis 31.03.2017 können Nachwuchskräfte, sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen für die FAE ansonsten erfüllen, die Nachzahlung geltend machen.
Noch bis zum kommenden Freitag haben unsere Mitglieder die Gelegenheit sich beim EVG-Wahlmodell zu entscheiden.
Im DB-Konzern ist neuerdings eine fragwürdige Praxis eingezogen: Bei DB Cargo, DB Regio und DB Fernverkehr werden Dienstpläne nach Tarifregelungen einer anderen Gewerkschaft gemacht – auch für EVG-Mitglieder.
Das EVG-Wahlmodell ist nicht mehr aufzuhalten. Auch im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs können immer mehr Kolleginnen und Kollegen selber entscheiden, ob sie mehr Geld, sechs Tage mehr Urlaub oder eine Arbeitszeitverkürzung wollen.
Die EVG wird mit einem starken Programm in das Jahr 2019 gehen. Die erste EVG-Bundeskonferenz verabschiedete zum Ende des ersten Konferenztages das „Arbeitsprogramm 2019“.
Tarifpluralität ist Fakt in vielen Betrieben der Deutschen Bahn. Die Arbeitgeber versuchen aber immer wieder, ihre Folgen zu umgehen - durch einseitige Anwendung von Tarifregelungen.
EVG-Erfolg für Beschäftigte in Teilzeit! Demnach erhalten diese Kolleginnen und Kollegen Überzeitzuschläge für Mehrarbeit, die sie oberhalb ihrer individuellen Jahresarbeitszeit geleistet haben. Die EVG hatte ihre Mitglieder zu Geltendmachungsschreiben für die Mehrarbeit aus dem Jahr 2018 (Zahltag Januar 2019) aufgerufen. Dies führte zum Erfolg.
Aufgrund einer tariflichen Regelung einer anderen Organisation, hat der Arbeitgeber in einigen Betrieben bereits mit einer Abfrage bezüglich der Überzeit aus dem Jahr 2019 begonnen. Er fragt dabei ab, ob man die Überzeit ausgezahlt, in die betriebliche Altersvorsorge bAV einbringen oder in das Langzeitkonto Lzk übertragen möchte.
Seit dem 1. Januar sind die neuen Regelungen zur Arbeitszeitberechnung und zu Wegezeiten in Kraft. Für jede volle Stunde betrieblich notwendiger Wegezeit, die bei Firmenreisen außerhalb der angerechneten Arbeitszeit liegt, werden 10 Euro Wegezeitentschädigung gezahlt. Angerechnet werden bis zu 8 volle Stunden reine Wegezeit pro Reisetag.