Anwendung der EVG-Tarifverträge für unsere Mitglieder geklärt!

Tarifpluralität ist Fakt in vielen Betrieben der Deutschen Bahn. Die Arbeitgeber versuchen aber immer wieder, ihre Folgen zu umgehen - durch einseitige Anwendung von Tarifregelungen.

Bei DB Regio, DB Cargo und DB Fernverkehr wurden und werden insbesondere die Mitglieder der EVG benachteiligt. Aber auch immer mehr nicht bei uns organisierte Kolleginnen und Kollegen wollen, dass die Verteilung und Planung ihrer Arbeitszeit auf der Grundlage der Regelungen der EVG und ergänzende Betriebsvereinbarungen geregelt wird.

Mit unseren Tarifverträgen und den betrieblichen Regelungen unserer Betriebsräte senken wir Belastung, verbessern die Planbarkeit und erhöhen die persönliche Flexibilität.

Mit einer im Juni geschlossenen Vereinbarung mit der DB AG beenden wir die Benachteiligung der Beschäftigten. Zugleich haben wir damit die Grundlage für die gesetzeskonforme Anwendung der im DB-Konzern gültigen Tarifverträge geschaffen. Jedes EVG-Mitglied hat Anspruch, nach den Tarifverträgen der EVG behandelt zu werden.