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Warnstreiks: Wie ist das nun… mit Geld und Arbeitszeit beim Warnstreik?

Warnstreiks: Wie ist das nun… mit Geld und Arbeitszeit beim Warnstreik?

Derzeit versuchen manche Arbeitgebervertreter, Kolleg:innen von weiteren Warnstreiks abzuhalten. Ihr Argument: Für Warnstreiks wird dir Entgelt abgezogen. In der Tat ist Streikzeit keine Arbeitszeit und wird daher auch nicht bezahlt. Was die AG-Vertreter aber verschweigen: Dem steht eine Reduzierung der individuellen Jahresarbeitszeit gegenüber, die sich für die Beschäftigten positiv auswirkt.

EVG unterstreicht ihre Verhandlungsbereitschaft - Abreise der DB AG völlig unverständlich

EVG unterstreicht ihre Verhandlungsbereitschaft - Abreise der DB AG völlig unverständlich

Die Deutsche Bahn will ihr jüngstes Angebot in der Tarifrunde 2023 nicht nachbessern. „Statt gemeinsam nach Wegen zu suchen, wie wir ins Verhandeln kommen, packt der Verhandlungsführer der DB AG seine Koffer und verlässt den Verhandlungsort. Das ist für uns völlig unverständlich“, sagte EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch.

DB-Angebot nicht verhandlungsfähig: EVG fordert Nachbesserungen und bleibt verhandlungsbereit

DB-Angebot nicht verhandlungsfähig: EVG fordert Nachbesserungen und bleibt verhandlungsbereit

Dazu erklärte EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch: „Die DB AB hat eine nachhaltige Lohnerhöhung angekündigt. In der von uns geforderten Laufzeit ist keine Tabellenerhöhung vorgesehen. Das, was uns jetzt vorgelegt wurde, ist aus Sicht unserer Tarifkommission nicht verhandlungsfähig. Wir fordern den Arbeitgeber zu deutlichen Nachbesserungen auf, die wir im Laufe des Tages erwarten.

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst kein Maßstab für EVG

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst kein Maßstab für EVG

EVG-Tarifvorstand Kristian Loroch hat das Verhalten der DB AG in den Tarifverhandlungen als respektlos und anmaßend bezeichnet. „Statt die verhandlungsfreie Zeit um Ostern zu nutzen, sich endlich mal mit den berechtigten Forderungen meiner Kolleginnen und Kollegen zu beschäftigen, lässt die Deutschen Bahn lieber ein Rechtsgutachten anfertigen, mit dem die Boni gerettet werden sollen. Das zeigt, wie die Prioritären gesetzt werden.“

EVG wirft DB AG erneute Provokation vor - Schlichterspruch im Öffentlichen Dienst keine Verhandlungsgrundlage

EVG wirft DB AG erneute Provokation vor - Schlichterspruch im Öffentlichen Dienst keine Verhandlungsgrundlage

Mit großem Unverständnis haben die beiden Tarifvorstände der EVG, Cosima Ingenschay und Kristian Loroch, auf die Ankündigung der Deutschen Bahn reagiert, in der nächsten Verhandlungsrunde am 25. April einen bahnspezifischen Abschluss auf der Basis des Schlichterspruchs für den Öffentlichen Dienst vereinbaren zu wollen.