Bundesrat macht Weg für 49-Euro-Deutschlandticket frei

Am 1. Mai kann eine neue Epoche im Nahverkehr beginnen. Ein Land, ein Ticket, ein Preis: Der Bundesrat hat durch seine finale Zustimmung zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes den Weg für das 49-Euro-Deutschlandticket frei gemacht. Der Verkauf des Tickets ist am 03.04.2023 wie geplant gestartet.

Die EVG begrüßt das neue Ticket grundsätzlich. Die Verkehrswende kann so neuen Schwung bekommen. Allerdings reicht es bei weitem nicht aus, durch attraktive Preise die Nachfrage nach SPNV- und ÖPNV-Leistungen anzuheizen. Auch das Angebot muss ausgeweitet werden! Denn es darf nicht wieder zu Überlastungssituationen wie beim 9-Euro-Ticket im Sommer 2022 kommen. Auch für die Beschäftigten muss das Deutschland-Ticket eine Erfolgsgeschichte werden.

Und dafür ist dringend und vor allem langfristig mehr Geld erforderlich als jetzt geplant ist. Es muss in die Infrastruktur, in Fahrzeuge und in Personal investiert werden! Die jetzt beschlossene Anschubfinanzierung für das Deutschland-Ticket ist zwar richtig. Doch auch über das Startjahr 2023 hinaus müssen die Einnahmeausfälle für die Verkehrsunternehmen vollständig ohne Deckelung ausgeglichen werden. 

Richtig ist auch die grundsätzliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel, die bereits Ende 2022 beschlossen wurde. Sie geht aber nicht weit genug. Denn: Es darf nicht passieren, dass Kostensteigerungen dazu führen, dass die Länder weniger Verkehrsleistungen auf der Schiene bestellen statt mehr. Also: Rauf mit den Regionalisierungsmitteln! Bund und Länder müssen sich deshalb endlich auf den im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbau- und Modernisierungspakt für den ÖPNV verständigen.

Zudem hat man sich auf eine preisreduzierte Jobticketvariante verständigt, die die Arbeitgeber für ihre Beschäftigten nutzen sollten: Wenn sie sich mit mindestens 25 Prozent am Ticketpreis beteiligen, gibt es einen 5-prozentigen Rabatt, sodass das Ticket für Arbeitnehmende dann nur noch maximal 34,30 Euro pro Monat kostet.

Der EVG ist ein weiterer Punkt wichtig: Niemand darf von der Nutzung des neuen Tickets ausgeschlossen werden. Diese Gefahr besteht, wenn zwar das Ticket selbst neben der App auch als Chipkarte zur Verfügung steht, aber nur noch digital bezogen werden kann. Das Deutschlandticket verdient seinen Namen nur, wenn es auch auf klassischem Vertriebsweg, analog, am Schalter oder am Automaten erworben werden kann.