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Corona: Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) – Update vom 30.04.2021

Wir geben an dieser Stelle einen Überblick über die Freistellungsregelungen für Bundesbeamt*innen, die coronabedingt wegen geschlossener Betreuungseinrichtungen ihre Kinder betreuen oder Angehörige pflegen müssen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat dazu ein neues Rundschreiben veröffentlicht.

Altersteilzeit für Bundesbeamt*innen wird verlängert

Die bisherigen Regelungen zur Altersteilzeit für Bundesbeamt*innen werden analog dem Tarifabschluss für die rund 2,3 Millionen Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen (TVöD) verlängert. D.h., die Altersteilzeit muss vor dem 1. Januar 2023 beginnen. Die weiteren Voraussetzungen (§ 93 Abs. 3 BBG) bleiben unverändert.

Corona: Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) – neues Update

Corona: Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) – neues Update

Kinderbetreuung / pflegebedürftige Angehörige / Schließung von Einrichtungen: Das Bundesinnenministerium (BMI) hat für Bundesbeamt*Innen die Regelungen für Sonderurlaub zur notwendigen Kinderbetreuung bei Schließung von Einrichtungen zur Kinderbetreuung sowie von Schulen aufgrund der befristeten Ausweitung des sogen. Kinderkrankengeldes (§ 45 SGB V) im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie angepasst.