Bundesbesoldung: Anpassungsgesetz 2021/2022 auf dem Weg

Das Bundeskabinett hat am 24.3.2021 den weg für das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften frei gemacht. Die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge sollen zum 01.04.2021 um 1,2 Prozent sowie zum 01.04.2022 um 1,8 Prozent angehoben werden.

Dies sieht ein vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vorgelegter Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vor.

Damit würde das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die rund 2,3 Millionen Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 25.10.2020 zeitgleich und weitestgehend wirkungsgleich auf die BundesbeamtInnen übertragen werden. Nach dem Beschluss des Kabinetts folgt nun die Befassung des Bundestages mit dem Gesetzentwurf.

Weitere Informationen zu den Besoldungstabellen findet ihr hier.