DB AG: Kinder und Jugendliche können zur Corona-Impfung begleitet werden
Liegt der Impftermin von Kindern im Alter von 12 bis 16 Jahren in der Arbeitszeit, ist eine Arbeitsbefreiung des begleitenden Elternteils nun möglich. Allerdings dürfen keine betrieblichen Belange entgegenstehen und der Arzt muss bestätigen, dass der Impftermin in der Arbeitszeit liegen muss. Diese Zeit muss dann nachgearbeitet werden.