DB AG: Kinder und Jugendliche können zur Corona-Impfung begleitet werden

Liegt der Impftermin von Kindern im Alter von 12 bis 16 Jahren in der Arbeitszeit, ist eine Arbeitsbefreiung des begleitenden Elternteils nun möglich. Allerdings dürfen keine betrieblichen Belange entgegenstehen und der Arzt muss bestätigen, dass der Impftermin in der Arbeitszeit liegen muss. Diese Zeit muss dann nachgearbeitet werden.

Das kritisieren wir und hätten uns eine unbürokratischere Lösung gewünscht. Richtig und wichtig ist aber, dass das Begleiten von Kindern während der Arbeitszeit ermöglicht wird.

Durchsetzen konnten wir auch, dass bei Härtefallregelungen der nötige Zeitaufwand (Wegezeit/ Wartezeit/Impfzeit) als Arbeitszeit angerechnet wird. Das betrifft besonders Eltern von Kindern mit Handicap oder besonderem Betreuungsaufwand.