
AK RÜG: „Bund und Länder müssen sich endlich auf die Finanzierung einer Entschädigungslösung einigen“
In der vergangenen Woche hat in Berlin die konstituierende Sitzung des neuen Arbeitskreises Rentenüberleitungsgesetz – kurz AK RÜG – stattgefunden. Im Mittelpunkt der Diskussion stand das Vorhaben der Bundesregierung, eine Fondslösung zur Entschädigung von Härtefällen bei der Rentenüberleitung einzurichten.