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DGB-Stellungnahme zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz

DGB-Stellungnahme zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz

Seit einiger Zeit hat sich die Sozialpolitik der EVG unter anderem auf das Thema Verbesserung der Leistungen für Pflegebedürftige konzentriert. In kleinen Schritten ist es gelungen, Erfolge wie z.B. eine moderate Erhöhung der Leistungen der Pflegeversicherung zu erreichen und pflegende Angehörige zu entlasten. Die langjährige Forderung nach einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der eine bessere pflegefachliche Grundlage bedeuten würde, konnte jedoch bisher noch nicht erreicht werden. Nun gibt es Grund zum Optimismus.

Pflegeversicherung soll verändert werden

Pflegeversicherung soll verändert werden

Die Pflegeversicherung soll auf eine neue fachliche Grundlage gestellt werden. Das geht aus dem aktuellen Referentenentwurf hervor, der vergangene Woche verschickt wurde. Danach sollen ab Januar 2017 eine halbe Million Menschen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, die nach den alten Regeln abgewiesen worden wären. Grundlage dafür bildet eine Veränderung des Begutachtungswesens. Die EVG begrüßt diesen Entwurf.

Pflege-TÜV: „Nationaler Pflegepakt soll Bewertungskriterien neu definieren“

Pflege-TÜV: „Nationaler Pflegepakt soll Bewertungskriterien neu definieren“

Die für die Gesundheits- und Pflegepolitik zuständige stellvertretende EVG Vorsitzende Regina Rusch-Ziemba hat die Forderung nach Abschaffung des Pflege-TÜV scharf zurückgewiesen. „Nur weil mir Ergebnisse nicht gefallen kann ich nicht gleich zur Abrissbirne greifen. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf ein verständliches, nachvollziehbares und unabhängiges Bewertungssystem, das die Qualität von Pflegeeinrichtungen korrekt widerspiegelt“, so die EVG Vize Chefin. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, hatte zuvor eine Abschaffung des Pflege-TÜV gefordert.