DGB-Stellungnahme zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz

Seit einiger Zeit hat sich die Sozialpolitik der EVG unter anderem auf das Thema Verbesserung der Leistungen für Pflegebedürftige konzentriert. In kleinen Schritten ist es gelungen, Erfolge wie z.B. eine moderate Erhöhung der Leistungen der Pflegeversicherung zu erreichen und pflegende Angehörige zu entlasten. Die langjährige Forderung nach einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der eine bessere pflegefachliche Grundlage bedeuten würde, konnte jedoch bisher noch nicht erreicht werden. Nun gibt es Grund zum Optimismus.

Seit einiger Zeit hat sich die Sozialpolitik der EVG unter anderem auf das Thema Verbesserung der Leistungen für Pflegebedürftige konzentriert. In kleinen Schritten ist es gelungen, Erfolge wie z.B. eine moderate Erhöhung der Leistungen der Pflegeversicherung zu erreichen und pflegende Angehörige zu entlasten. Die langjährige Forderung nach einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der eine bessere pflegefachliche Grundlage bedeuten würde, konnte jedoch bisher noch nicht erreicht werden. Nun gibt es Grund zum Optimismus.

Der Entwurf eines 2. Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung (PSG II) liegt nun vor und wird derzeit im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beraten. Darin wird die Absicht der Bundesregierung deutlich, zeitnah einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zu finden. Damit würde unsere langjährige Mitarbeit in den DGB-Gremien belohnt und unsere Initiativen für unsere Mitgliedschaft positiv umgesetzt werden.