Seniorengruppe OV Neustadt/Weinstrasse: KVB Pflegeversicherung informierte über Pflegestärkungsgesetz I und II

Die Seniorengruppe Neustadt hatte am vergangenen Donnerst zu einer Informationsveranstaltung über das Thema „Pflegestärkungsgesetz I und II - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige“ nach Neustadt (Weinstr) eingeladen. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen - teilweise auch mit Ehefrauen - hatten die Einladung wahrgenommen und waren nach Neustadt - erstmals zu dem neuen Tagungsort in das Hotel Palatina - zur Versammlung gekommen.

Die Seniorengruppe Neustadt hatte am vergangenen Donnerst zu einer Informationsveranstaltung über das Thema „Pflegestärkungsgesetz I und II - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige“ nach Neustadt (Weinstr) eingeladen. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen - teilweise auch mit Ehefrauen - hatten die Einladung wahrgenommen und waren nach Neustadt - erstmals zu dem neuen Tagungsort in das Hotel Palatina - zur Versammlung gekommen.

Zum Beginn der Veranstaltung begrüßte Kollege Friko alle Teilnehmer herzlich. Besonders begrüßt wurde Matthias Müller von der KVB - Bezirksleitung Karlsruhe, der über Themen zur Pflegeversicherung referierte. Nach allgemeinen Informationen über den Ablauf der Veranstaltung durch Kollegen Friko, konnte Herr Müller mit seinem Referat beginnen.

Herr Müller bedankte sich für die Einladung und brachte zum Ausdruck, dass er sich freue, wieder in Neustadt anwesend zu sein. Mit seiner gut vorbereiteten Präsentation erläuterte er einerseits die Fakten nach dem Pflegestärkungsgesetz I. Danach wurden die zu erwartenden Änderungen nach dem Pflegestärkungsgesetz II, welches ab dem 01.01.2016 in Kraft treten und ab 01.01.2017 mit einem Start in das „neue Begutachtungsverfahren“ beginnen soll, behandelt.

Die zu erwartenden Neuerungen in der Pflegeversicherung beinhalten ein neues Begutachtungsverfahren und einen neuen Begriff „Pflegegrade“. Die bisherigen Pflegestufen werden in die künftigen Pflegegrade überführt. Für die Überführung der bisherigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade soll für die bestehenden Fälle ein Bestandsschutz gelten.

Das neue Begutachtungsverfahren wurde vorgestellt. Es wird mit Modulen ermittelt und bewertet.
Die Kriterien sind:

  • Mobilität (10%), Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%),
  • Selbstversorgung (40%), Bewältigung von und
  • selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%) und
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%).