Pflegeversicherung soll verändert werden

Die Pflegeversicherung soll auf eine neue fachliche Grundlage gestellt werden. Das geht aus dem aktuellen Referentenentwurf hervor, der vergangene Woche verschickt wurde. Danach sollen ab Januar 2017 eine halbe Million Menschen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, die nach den alten Regeln abgewiesen worden wären. Grundlage dafür bildet eine Veränderung des Begutachtungswesens. Die EVG begrüßt diesen Entwurf.

Die Pflegeversicherung soll auf eine neue fachliche Grundlage gestellt werden. Das geht aus dem aktuellen Referentenentwurf hervor, der vergangene Woche verschickt wurde. Danach sollen ab Januar 2017 eine halbe Million Menschen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, die nach den alten Regeln abgewiesen worden wären. Grundlage dafür bildet eine Veränderung des Begutachtungswesens. Die EVG begrüßt diesen Entwurf.

Aus dem Referentenentwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes geht hervor, dass die bisherigen drei Pflegestufen abgeschafft und durch fünf so genannte Pflegegrade ersetzt werden sollen. Maßgeblich für die Einstufung ist zukünftig der Grad der Selbständigkeit einer Person in allen pflegerelevanten Bereichen. Das bisherige Begutachtungswesen war lange umstritten - daher sollen die alten Pflegestufen mittels einer festgelegten Formel in die neuen Pflegegrade übertragen werden.

Hintergrund: Bei der Einführung der Pflegeversicherung 1995 war nur auf körperliche Pflegebedürftigkeit abgestellt worden. Doch inzwischen hat sich die Altersdemenz zu einer echten Volkskrankheit entwickelt. Diese wird durch die bisherigen Pflegestufen nur unzureichend erfasst.

Durch einen Bestandsschutz soll sichergestellt werden, dass durch die Reform niemand schlechter gestellt wird als bisher. Im August soll das Kabinett über den Entwurf entscheiden. Die Reform wird im ersten Jahr rund acht Milliarden Euro kosten.