
Freistellung für Pflege bis 31. März 2021 verlängert
Die Freistellungsregelungen für Kolleginnen und Kollegen, die in der Pandemie nahe Angehörige pflegen, werden bis zum 31. März 2021 verlängert.
Die Freistellungsregelungen für Kolleginnen und Kollegen, die in der Pandemie nahe Angehörige pflegen, werden bis zum 31. März 2021 verlängert.
Wir sagen ganz klar Nein zur geplanten Schließung der Logistik-Standorte der Bordgastronomie in Mannheim, Kassel und Nürnberg. Sie sollen dicht gemacht werden, weil die DB AG zurück zum Standort Frankfurt will. Dies sei angeblich wirtschaftlicher.
Kurz vor dem Jahreswechsel lassen wir 2020 Revue passieren und blicken auf die Aufgaben des kommenden Jahres. „Es war ein schwieriges und herausforderndes Jahr, aber für uns auch ein erfolgreiches“, sagt der EVG-Vorsitzende Klaus-Dieter Hommel in seiner Video-Botschaft.
Zum Jahreswechsel mahnt Martin Burkert, stellvertretender Vorsitzender der EVG, an, dass auch 2021 aufgrund der Kosten der Corona-Pandemie ein weiterer Rettungsschirm für den ÖPNV/SPNV benötigt werde. „Der Verkehr wird aufrechterhalten, die Fahrgäste fehlen aber in großer Zahl“, so Burkert. Daher hat die EVG ihre Forderung nach einem Rettungsschirm II bekräftigt und Bund und Länder aufgefordert, ein Gipfeltreffen durchzuführen.
Angesichts vieler neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Ausbildung auch vor Ort in ihre neue Tätigkeit eingeführt werden, sollen unsere Kolleginnen und Kollegen, die sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe annehmen, dafür eine finanzielle Honorierung erhalten.
Individualisierung, Arbeitszeitsouveränität, Belastungsreduzierung – das sind die drei Meilensteine der Arbeitszeitpolitik der EVG. Die Arbeitszeit muss da geregelt werden, wo die Menschen sind: in den Betrieben. Die EVG-Tarifverträge wirken wie Leitplanken, innerhalb derer die Betriebsparteien Lösungen im Sinne der Beschäftigten finden können.
Das ist eine gute Nachricht: Den Überzeitzuschlag für die noch nicht abgebauten Überstunden aus dem laufenden Jahr 2020 gibt es weiterhin - weil die EVG den „sollmindernden Vortrag“ in ihren Tarifverträgen nicht abgeschafft hat. Ausgezahlt wird der Überzeitzuschlag im Januar 2021 auch an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im so genannten Überschneidungsbereich, die unter den Tarifvertrag der EVG fallen.
Unsere vorausschauende Tarifpolitik zahlt sich ein weiteres Mal aus. Noch bevor in den nächsten Tagen schärfere Corona-Regeln drohen, die sich auch auf den Verkehrsbereich auswirken könnten, hat die EVG mit zahlreichen Eisenbahnverkehrsunternehmen im Regionalverkehr Vereinbarungen getroffen, die Euch vor Nachteilen schützen.
Die EVG erwartet, dass der Bund die im „Bündnis für unsere Bahn“ im vorigen Jahr zugesagten finanziellen Unterstützungen jetzt so schnell wie möglich auszahlt. Aufgrund der zweiten Welle der Pandemie wird die wirtschaftliche Situation der Deutschen Bahn AG immer angespannter. Die Beschäftigten blicken mit großer Sorge auf die nahe Zukunft.
Die Arbeit unter Pandemiebedingungen fordert Euch viel ab. Insbesondere im Nahverkehr fehlt es oft an der Umsetzung der bestehenden Regelungen und Maßnahmen zum Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen.