Dank der EVG: Kurzarbeitergeld im NE-Bereich wird aufgestockt!
Unsere vorausschauende Tarifpolitik zahlt sich ein weiteres Mal aus. Noch bevor in den nächsten Tagen schärfere Corona-Regeln drohen, die sich auch auf den Verkehrsbereich auswirken könnten, hat die EVG mit zahlreichen Eisenbahnverkehrsunternehmen im Regionalverkehr Vereinbarungen getroffen, die Euch vor Nachteilen schützen.
- Sollte es zu Kurzarbeit kommen, wird das Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent des Nettoentgelts aufgestockt.
- Zudem sind betriebsbedingte Kündigungen, ab dem Zeitpunkt der Ankündigung von Kurzarbeit, während der Kurzarbeit und bis zwei Monate danach ausgeschlossen.
Diese Regelungen gelten bei den nachfolgenden Unternehmen:
Die Länderbahn | Keolis (Eurobahn) | Transdev Rheinland | Transdev Hannover | Württembergische Eisenbahngesellschaft | Bayerische Oberlandbahn | erixx | NordWestBahn | vlexx | Bayerische Regiobahn | Abellio Baden-Württemberg | Abellio Mitteldeutschland | Abellio Nordrhein-Westfalen | WestfalenBahn | HLB Basis | HLB Hessenbahn | HLB Hessenbus.
Für die Transdev Instandhaltung konnten wir ebenfalls eine entsprechende Vereinbarung abschließen. Für die Transdev Service steht eine entsprechende Vereinbarung noch aus. Wir wollen, dass auch hier die genannten Regelungen zur Anwendung kommen.
Zudem stehen wir in engem Kontakt mit weiteren Eisenbahnverkehrsunternehmen. Bis zum Redaktionsschluss lagen entsprechende Rückmeldungen noch nicht vor.
Unser Ziel ist es, entsprechende Vereinbarungen in allen Nahverkehrsunternehmen zu erzielen, in denen wir als EVG tarifpolitisch aktiv sind.
Bei der DB AG haben wir vergleichbare Regelungen vereinbart.