Erste Verhandlungsrunde über Arbeitszeitmodelle der EVG

Individualisierung, Arbeitszeitsouveränität, Belastungsreduzierung – das sind die drei Meilensteine der Arbeitszeitpolitik der EVG. Die Arbeitszeit muss da geregelt werden, wo die Menschen sind: in den Betrieben. Die EVG-Tarifverträge wirken wie Leitplanken, innerhalb derer die Betriebsparteien Lösungen im Sinne der Beschäftigten finden können.

Das wird künftig auch da der Fall sein, wo wir Tarifpluralität haben. Auch dort sollen unsere Mitglieder künftig die Möglichkeit haben, zwischen mindestens zwei Schichtplanungsmodellen wählen zu können.

Dazu werden für die entsprechenden Unternehmensbereiche jeweils zwei Arbeitszeitmodelle tarifiert, um ein Wahlrecht der Beschäftigten zu sichern. Diese tarifvertragliche Regelung wird durch eine Öffnungsklausel ergänzt, die sicherstellt, dass die Betriebsparteien eine Betriebsvereinbarung abschließen können. 

Damit können die tariflichen Modelle durch passgenaue betriebliche Modelle ersetzt werden, wobei mindestens zwei Wahlmodelle vorhanden sein müssen.

Die EVG-Arbeitsgruppen der Unternehmensbereiche DB Regio, DB Cargo und DB Fernverkehr haben ihre Arbeitszeitmodelle erarbeitet und im Dezember in einer ersten Verhandlungsrunde mit den Arbeitgebervertretern verhandelt.

Im Januar geht es dann mit Verhandlungen auf Unternehmensebene weiter.

Der Tarifvertrag soll zum 1. März 2021 in Kraft treten und mit dem Fahrplanwechsel 2021 dann auch umgesetzt werden.