Freistellung für Pflege bis 31. März 2021 verlängert

Die Freistellungsregelungen für Kolleginnen und Kollegen, die in der Pandemie nahe Angehörige pflegen, werden bis zum 31. März 2021 verlängert.

Nachdem der Bundesrat am vergangenen Freitag dem entsprechenden Beschluss zugestimmt hat, wird die DB AG diese Regelungen in allen ihren Unternehmensbereichen umsetzen. Das haben wir in unserem Tarifvertrag zum „Bündnis für unsere Bahn“ vereinbart.

Damit besteht die Möglichkeit, noch nicht in Anspruch genommene Freistellungstage für die Pflege naher Angerhöriger auch im ersten Quartal des Jahres 2021 zu nehmen. 20 Tage stehen dafür insgesamt zur Verfügung.

Kinderbetreuung bei Schulschließungen

Gleichzeitig hat uns die DB AG zugesagt, dass - angesichts der bis zum 10. Januar 2021 beschlossenen Schließung von Schulen - auch für diesen Zeitraum Freistellungstage für die Kinderbetreuung beantragt werden können, sofern zur Verfügung stehende Freistellungstage (50 für Eltern/ 100 für Alleinerziehende) noch nicht ausgeschöpft sind.

Bei Kindergärten und Kitas kommt es auf die jeweiligen Landesverordnungen an, insofern ist hier derzeit keine einheitliche Regelung möglich.