Lokführer: Jetzt zum EVG-Tarifvertrag bekennen!
Die EVG hat einen Super-Abschluss erzielt: 5,1 Prozent mehr - 2,5 Prozent ab 01.04.2017 und 2,6 Prozent ab 01.01.2018 inklusive Wahlmodell.
Die EVG hat einen Super-Abschluss erzielt: 5,1 Prozent mehr - 2,5 Prozent ab 01.04.2017 und 2,6 Prozent ab 01.01.2018 inklusive Wahlmodell.
Knapp einhundert interessierte Kollegen aus dem Fahrdienst folgten am Donnerstag der Einladung ihrer EVG ins DGB Haus in Essen. Dort fand der erste Lokführer-Info-Tag Ruhr statt.
Vom 12. bis zum 14. Juni 2017 fand in Boppard (Rhein) das zentrale Lokführerseminar der Lokführer/-innen in der EVG statt.
Die EVG warnt vor einer zunehmenden Überlastung von Eisenbahnerinnen und Eisenbahnern. Über sie klagen insbesondere Fahrdienstleiter/-innen und Lokführer/-innen immer häufiger.
Landauf, landab berichten die Zeitungen über den Lokführermangel. Einerseits gut, dass dieses Thema in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Nur: Neu ist es nicht. Die EVG warnt seit Jahren vor einem Fachkräftemangel bei den Eisenbahnen. Eine zukunftsweisende Personalpolitik ist notwendiger denn je.
Zum zweiten „Schwäbischen Lokführer Latein (Lokführertag)“ hat die EVG Stuttgart ihre Lokführer am 28.05.2019 in Stuttgart eingeladen.
Es war ein wichtiger Erfolg in dieser Tarifrunde: Die EVG schließt mit der DB AG wieder Tarifverträge für Lokführer ab. Für sie ist der Funktionsgruppentarifvertrag der FG 4 da. Aber: Der Arbeitgeber darf niemanden nach seiner Gewerkschaftszugehörigkeit fragen. Wer die Leistungen der EVG-Tarifverträge in Anspruch nehmen will, muss das dem Arbeitgeber mitteilen. Dann wird im Arbeitsvertrag die so genannte Bezugnahmeklausel geändert.
Lokführer aus den Geschäftsfeldern Fernverkehr, SchenkerRail und DB Regio, VB Südbaden trafen sich am vergangenen Mittwoch im Gasthaus „Feldschlössle“ in Offenburg, um sich über die Lokführerthemen zu informieren. Ganz aktuell berichteten die Kollegen Andreas Müller (EVG-Tarifabteilung) und Karsten Ulrichs (Mitglied der Tarifkommission und Schriftführer der zFG Lokführer) von den laufenden Tarifverhandlungen. Bei dem 16-Punktekatalog sind noch einige Punkte offen.
Arbeitszeitvorschriften bei Eisenbahn-Verkehrsunternehmen (EVU) gelten künftig auch für selbstständige Lokführer. Das steht in der 11. Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften. Sie ist jetzt auch vom Bundesrat verabschiedet worden.
Die zentrale Fachgruppe Lokfahrdienst ist zu ihrer Klausurtagung vom 11.-14.09.17 im niederbayerischen Ortenburg zusammengenkommen.