Lokführer: Jetzt Farbe bekennen!

Es war ein wichtiger Erfolg in dieser Tarifrunde: Die EVG schließt mit der DB AG wieder Tarifverträge für Lokführer ab. Für sie ist der Funktionsgruppentarifvertrag der FG 4 da. Aber: Der Arbeitgeber darf niemanden nach seiner Gewerkschaftszugehörigkeit fragen. Wer die Leistungen der EVG-Tarifverträge in Anspruch nehmen will, muss das dem Arbeitgeber mitteilen. Dann wird im Arbeitsvertrag die so genannte Bezugnahmeklausel geändert.

 

Es war ein wichtiger Erfolg in dieser Tarifrunde: Die EVG schließt mit der DB AG wieder Tarifverträge für Lokführer ab. Für sie ist der Funktionsgruppentarifvertrag der FG 4 da.

Aber: Der Arbeitgeber darf niemanden nach seiner Gewerkschaftszugehörigkeit fragen. Wer die Leistungen der EVG-Tarifverträge in Anspruch nehmen will, muss das dem Arbeitgeber mitteilen. Dann wird im Arbeitsvertrag die so genannte Bezugnahmeklausel geändert.

Das ist mit erheblichen Vorteilen verbunden: Du hast dann Rechtsanspruch auf den kompletten DemografieTV, also z.B. die besseren Regelungen der besonderen Teilzeit im Alter ab dem 59. Lebensjahr mit 90% Entgelt, Bildungsurlaub, Beschäftigungssicherung auch im Rationalisierungsfall und bei Vergabeverlust.

Die EVG hat einen Mustervorduck für das Schreiben an den Arbeitgeber erstellt. Du bekommst es bei deiner Betriebsgruppe und hier zum