Lokführer: Jetzt zum EVG-Tarifvertrag bekennen!

Die EVG hat einen Super-Abschluss erzielt: 5,1 Prozent mehr - 2,5 Prozent ab 01.04.2017 und 2,6 Prozent ab 01.01.2018 inklusive Wahlmodell.

Aber: Gilt das auch für unsere Lokführer/innen in der EVG? Ja - wenn Ihr das gegenüber dem Arbeitgeber erklärt!

Wenn nicht schon geschehen, solltest Du jetzt Deinem Arbeitgeber mitteilen, dass Du die Anwendung der EVG-Tarifverträge willst. Du bekommst damit rechtssicher nicht nur das EVG-Wahlmodell, sondern auch alle Vorteile der anderen EVG-Tarifverträge:

  • TV "Arbeit 4.0 EVG 2016" mit Regeln zum Umgang mit den Auswirkungen von Digitalisierung
  • DemografieTV u.a. mit der Besonderen Teilzeit im Alter oder zwei Urlaubstagen für eine Gesundheitswoche, Beschäftigungssicherung auch im Rationalisierungsfall, bei Vergabeverlust und bei Verlust der Tauglichkeit und und und
  • LangzeitkontenTV und und und...

Deswegen: Jetzt Farbe bekennen! Für das Schreiben an den Arbeitgeber hat Deine Betriebsgruppe einen Vordruck. Du findest ihn hier zum Herunterladen.