
KVB Vertreterversammlung 2021
Beate Müller, Leiterin der BEV-Dienststelle Mitte und Vertreterin des Bundeseisenbahnvermögens in der Vertreterversammlung, eröffnete die Vertreterversammlung der KVB am 6.10.2021 in Neustadt an der Weinstraße.
Beate Müller, Leiterin der BEV-Dienststelle Mitte und Vertreterin des Bundeseisenbahnvermögens in der Vertreterversammlung, eröffnete die Vertreterversammlung der KVB am 6.10.2021 in Neustadt an der Weinstraße.
Zur diesjährigen Tagung der zentralen Fachgruppe Behörden in Karlstadt konnten Marius Trautmann und Kai-Oliver Tiffany von der EVG viele Teilnehmer*innen begrüßen.
Unter dem Arbeitstitel „Arbeitsbedingungen der Beamtinnen und Beamten im DB Konzern“ hat die EVA-Akademie wieder ihre bewährten Schulungen aufgenommen. Das Seminar fand vom 1.-3. September in Davensberg statt.
Die Amtszeit der 2017 gewählten Mitgliedervertreter der KVB-Vertreterversammlung (VV) und die der Mitglieder des Vorstandes der KVB (Vst) endet nun satzungsgemäß nach vier Jahren. Die Konstituierung der neuen Organe fand virtuell am 31. Mai 2021 statt.
Er ist seit mehr als 50 Jahren aktives Mitglied in unserer Gewerkschaft: Werner Brinkmann, Mitglied im Besonderen Hauptpersonalrat (BesHPR) bei der Präsidentin des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) wird verabschiedet.
Wir geben an dieser Stelle einen Überblick über die Freistellungsregelungen für Bundesbeamt*innen, die coronabedingt wegen geschlossener Betreuungseinrichtungen ihre Kinder betreuen oder Angehörige pflegen müssen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat dazu ein neues Rundschreiben veröffentlicht.
Das Bundeskabinett hat am 24.3.2021 den weg für das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften frei gemacht. Die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge sollen zum 01.04.2021 um 1,2 Prozent sowie zum 01.04.2022 um 1,8 Prozent angehoben werden.
Die bisherigen Regelungen zur Altersteilzeit für Bundesbeamt*innen werden analog dem Tarifabschluss für die rund 2,3 Millionen Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen (TVöD) verlängert. D.h., die Altersteilzeit muss vor dem 1. Januar 2023 beginnen. Die weiteren Voraussetzungen (§ 93 Abs. 3 BBG) bleiben unverändert.
Nach mehreren Verhandlungsrunden konnte beim BEV ein Tarifabschluss für unsere Mitglieder bei der EVG erreicht werden.
Mit der Änderung der Arbeitszeitverordnung (AZV) und der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) ab dem Jahr 2021 gibt es wesentliche Neuerungen für Beamt*innen im Hinblick auf die Anerkennung der Reisezeit als Arbeitszeit.