Vertreterversammlung bei der KVB in Kempten

Rüdiger Rupp, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KVB, eröffnete die KVB - Vertreterversammlung am 30. September 2020 in Kempten. Er begrüßte von der BEV-Hauptverwaltung die Referatsleiterin 24, Katharina Rinke, die in ihrem Aufgabenbereich für die KVB zuständig ist, Cornelius Formen, Hauptversichertensprecher der KVB und alternierender Vorstandsvorsitzender, Frau Müller, Leiterin der BEV-Dienststelle Mitte und alternierende Vorsitzende der Vertreterversammlung, Joachim Messer von der EVG-Zentrale sowie Gäste der Sozialeinrichtungen, wie von der Stiftungsfamilie BSW & EWH.

Vom Besonderen Hauptpersonalrat begleiteten die Kollegen Martin Sebert, Hermann-Josef Müller und Michael Welon-Neuer, sowie vom Hauptpersonalrat bei der Präsidentin des BEV der Vorsitzende, Gerald Horst, die Vertreterversammlung, die bis 02. Oktober tagte.

Joachim Messer, EVG, ging in seinem Grußwort auch auf die Beamtenbesoldung und -versorgung ein. Derzeit laufen die Tarifverhandlungen zur Einkommensrunde für die Beschäftigten in Bund und Kommunen in Potsdam – also zum TVöD. Diese blieben bisher ohne ein Arbeitgeberangebot. Die Arbeitgeber fanden freundliche Worte für die Leistung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, ein faires Angebot für Lohnsteigerungen ist jedoch noch nicht in Sicht. Die Arbeitgeber klagen über eine angespannte Kassenlage bis 2023. Die wichtigste gewerkschaftliche Forderung lautet: Erhöhung der Tabellenentgelte um 4,8 %, mindestens um 150 Euro / Monat. Die Erwartungen an die Arbeitgeber richten sich auch auf weitere Änderungen für die Beschäftigten, wie die Verlängerung und Verbesserung der Regelungen zur Altersteilzeit. Die EVG und der DGB fordern die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung der Bundesbeamt*innen. 

Die EVG konnte viele ihrer Positionen in den Masterplan Schiene - wie eine Erhöhung des Marktanteils im Güterverkehr von auf 25% bis 2030 - einbringen, so Joachim Messer. Weitere Kernziele der EVG, die sich im Masterplan wiederfinden, sind: mehr Eisenbahn, mehr Strecken, mehr Kapazität für den Personen- und Güterverkehr sowie Verdopplung der Fahrgastzahlen im Personenverkehr. Der Finanzbedarf für die wichtigsten Pläne des Masterplans liegt bis 2040 bei über 74 Milliarden Euro - fraglich ist,  inwieweit dies wirklich durchfinanzierbar ist. Das Verkehrsministerium dazu: Es obliege „dem Haushaltsgesetzgeber, über die Schaffung der notwendigen finanziellen Rahmenbedingungen zu entscheiden.“ Zu den 74 Milliarden Euro kommen noch weitere Milliarden, die der Bund der Bahn über die mehrjährige Finanzierung z.B. für den Erhalt des Netzes zur Verfügung stellt. Bei den Ausbauplänen geht es auch um die Einhaltung der deutschen Klimaziele. Es soll Verkehr von der Straße auf die Schiene geholt und die Klimabilanz verbessert werden. 

Ungeachtet dessen werden nun auch die Auswirkungen der Corona Pandemie auf den Bundeshaushalt sichtbar. Mit rund 218 Milliarden Euro wird der Bund in 2020 Schulden in Rekordhöhe aufnehmen. Das geht aus dem 2. Nachtragshaushalt für 2020 hervor. Schon im März 2020 hat die Bundesregierung mit dem 1. Nachtragshaushalt für 2020 Voraussetzungen geschaffen, um die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Folgen finanzieren zu können. Der Bundestag hat hierzu von der im Grundgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelung für den Fall außergewöhnlicher Notsituationen Gebrauch gemacht. Die sogenannte Schuldenbremse schreibt vor, die neuen Schulden nach einem Tilgungsplan binnen eines angemessenen Zeitraums wieder zurückzuzahlen. Der Tilgungsplan sieht vor, den gegenüber der Schuldenregel zulässigen Mehrbetrag ab 2026 über 20 Jahre, jährlich mit rund 10 Mrd. Euro jährlich zurückzuführen.

Gerald Horst, HPR-Vorsitzender, bedankte sich bei allen Beteiligten, vor allem bei den Mitarbeiter/innen der KVB für die rasche Bearbeitung der Erstattungsanträge. Gerade die KVB mit rund 200.000 Versicherten ist eine wesentliche Säule im BEV-Bereich, die für Sicherheit und Versorgung sowohl für die aktiven Beamt*innen wie auch für die große Zahl der Ruheständler und Hinterbliebenen steht. Auch der Wissenstransfer von ausscheidenden Mitarbeiter*innen an die nachfolgenden Beschäftigten müsse nun sichergestellt werden, so Horst.

Die Vertreterversammlung beriet über den Geschäftsbericht 2019, beschloss den Haushaltsplan für das Jahr 2021 und einige Satzungsänderungen, um die Geschäftsabläufe der KVB zu verbessern. Die Satzungsänderungen bedürfen noch der Genehmigung der Aufsicht, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Es ist davon auszugehen, dass die KVB nach der Genehmigung – vsl. Ende Dezember 2020 - über die Satzungsänderungen informiert und die Änderungen sowie u. a. die vorgesehene Beitragsanpassung (vsl. um 1,06% entsprechend der letzten Besoldungserhöhung) zum 01.01.2021 in Kraft treten können.

Der KVB-Geschäftsbericht 2019 kurz gefasst:

  • Versichertenbestand der KVB/GPV (Mitglieder und Angehörige) ging insgesamt um rund 10.000 Versicherte zurück und lag bei rund 202.000 Versicherten. Der Mitgliederbestand (ohne Angehörige) ging um rund 4.000 Mitglieder zurück und lag bei rund 154.000 Mitgliedern.
  • Ausgaben: Die KVB hat für ihre Versicherten Tarifausgaben in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro aufgebracht.
  • Diese wurden mit rund 1,66 Mio Erstattungsanträgen verarbeitet.
  • Einnahmen: Der Zuschuss des BEV betrug 1,08 Mrd Euro, die Beiträge der Mitglieder beliefen sich auf etwa 398 Millionen Euro.
  • KVB-Internet: 58.500 registrierte Benutzer/Accounts, KVB-Newsletter: 14.400 Abonnenten
  • Die KVB ServiceApp (seit Juli 2019) wurde von rund 16.000 Mitgliedern genutzt.

Der umfangreiche Geschäftsbericht 2019 der KVB ist auf der Website der KVB (www.kvb.bund.de) unter „Krankenversorgung“ / „Wir über uns“ eingestellt.