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Übertragung des Tarifergebnisses TVöD auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes

In Umsetzung des Tarifvertrags vom 25. Oktober 2020 (TVöD) wird auch eine einmalige Corona-Sonderzahlung an die Besoldungsberechtigten des Bundes geleistet. Den Besoldungsberechtigten des Bundes soll noch im Jahr 2020 eine nach Besoldungsgruppen gestaffelte einmalige Sonderzahlung des Dienstherrn zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise gewährt werden (Corona-Sonderzahlung).

Tarifergebnis Öffentlicher Dienst: Tarifergebnis übertragen - gerechter Anteil auch für Beamt:innen

Tarifergebnis Öffentlicher Dienst: Tarifergebnis übertragen - gerechter Anteil auch für Beamt:innen

Die EVG fordert, das Tarifergebnis im Öffentlichen Dienst zeit- und inhaltsgleich auf Beamtinnen und Beamte zu übertragen. Mit dem Tarifergebnis wird ab dem 1. März 2024 eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent - Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird – sowie ein steuer- und sozialabgabenfreies Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 3.000 Euro (stufenweise Auszahlung ab Juni 2023) erfolgen.