Tarifergebnis Öffentlicher Dienst: Tarifergebnis übertragen - gerechter Anteil auch für Beamt:innen

Die EVG fordert, das Tarifergebnis im Öffentlichen Dienst zeit- und inhaltsgleich auf Beamtinnen und Beamte zu übertragen. Mit dem Tarifergebnis wird ab dem 1. März 2024 eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent - Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird – sowie ein steuer- und sozialabgabenfreies Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 3.000 Euro (stufenweise Auszahlung ab Juni 2023) erfolgen.

Diese Kombination aus Sockelbetrag und einer prozentualen Erhöhung muss auch auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger:innen des Bundes mittels Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetz erfolgen! Die soziale Komponente ist dabei wichtiger Bestandteil, um somit die weniger Verdienenden finanziell zu stärken, da diese ganz besonders unter der derzeit bestehenden Teuerung leiden. Andersherum gedacht: Würde stattdessen eine Anpassung der Besoldung mittels prozentualen Mittelwertes erfolgen, würden die unteren Besoldungsgruppen verhältnismäßig schwächer berücksichtigt, während die oberen Besoldungsgruppen stärker profitieren. Dies wollen wir alle nicht, vor allem weil mit der geforderten Art der Übertragung auch keine Verletzung des Abstandsgebots innerhalb des Besoldungsgefüges einhergeht, da die Abschmelzung des internen Abstands in der Besoldungstabelle entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterhalb von 10 % liegen würde. Für die gleichfalls unter der Inflation leidenden Versorgungsempfänger:innen fordern wir zudem eine an den Inflationsausgleich angelehnte Zahlung. Auf Anwärter:innen sollten die Regelungen für Auszubildende, Studierende und Praktikant:innen übertragen werden. Für diese steigen u.a. die Entgelte ab 1. März 2024 um 150 Euro.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte bereits vor Beginn der Tarifverhandlungen, dass eine Tarifeinigung auf die Bundesbeamt:innen übertragen würde. Dafür, dass dies nicht nur gesprochenes Wort bleibt, setzen wir uns ein! Denn auch ihr Beamtinnen und Beamte leidet unter den steigenden Lebenshaltungskosten! Und auch ihr habt in den Pandemiejahren zur Aufrechterhaltung der Mobilität in Deutschland beigetragen. Ihr dürft jetzt nicht von der Einkommensentwicklung abgehängt werden!