Bundesbesoldung: Anpassungsgesetz 2021/2022 auf dem Weg
Das Bundeskabinett hat am 24.3.2021 den weg für das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften frei gemacht. Die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge sollen zum 01.04.2021 um 1,2 Prozent sowie zum 01.04.2022 um 1,8 Prozent angehoben werden.