KVB: Coronavirus - FFP2-Masken in der Apotheke

Nach der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung – SchutzmV erhalten auch bestimmte Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, bei Vorliegen der Voraussetzungen eine begrenzte Zahl FFP2-Masken kostenfrei in der Apotheke.

Es wird allerdings eine nicht erstattungsfähige Eigenbeteiligung fällig.

Voraussetzungen: Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder wenn eine der folgenden Erkrankungen bzw. Risikofaktoren vorliegen:

a) chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,

b) chronische Herzinsuffizienz,

c) chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,

d) Demenz oder Schlaganfall,

e) Diabetes mellitus Typ 2,

f) aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,

g) stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,

h) Trisomie 21,

i) Risikoschwangerschaft.

Anspruchsberechtigte Personen haben in diesem Jahr vom 01.01. – 28.02.2021 einen Anspruch auf einmalig sechs FFP2-Schutzmasken sowie vom 16.02. – 15.04.2021 auf nochmals einmalig sechs FFP2-Schutzmasken. Dabei wird allerdings eine nicht erstattungsfähige Eigenbeteiligung in Höhe von zwei Euro je Abgabe von sechs Schutzmasken fällig.

Die Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen ermitteln die anspruchsberechtigten Personen in folgender Reihenfolge:

1. die Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben,

2. die Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und die Personen, bei denen eine der vorgenannten Erkrankung vorliegt, und

3. die Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Für die beiden Abgaben (im Zeitraum Jan. – 15.4.2021) versendet die KVB ab Januar 2021 eine Information der Bundesregierung mit den notwendigen Coupons, die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden.

Bitte berücksichtigen: Auch FFP2-Masken bieten keinen 100%igen Schutz vor einer Corona-Infektion, sie reduzieren jedoch das Risiko.

Für etwaige weitere Informationen bitte die KVB oder Apotheke kontaktieren.

Siehe auch den Aushang unten zum Download