Bundeseisenbahnvermögen (BEV): Tarifrunde 2020 beim BEV wurde konstruktiv fortgeführt, aber …
… noch ist das vorgelegte Angebot für uns nicht ausreichend. Aus unserer Sicht muss es deutliche Nachbesserungen im Bereich der Altersteilzeit geben.
… noch ist das vorgelegte Angebot für uns nicht ausreichend. Aus unserer Sicht muss es deutliche Nachbesserungen im Bereich der Altersteilzeit geben.
Die EVG hat durch den Tarifabschluss mit der DB AG „Bündnis für unsere Bahn“ erreicht, dass die Tarifkräfte für die Teilnahme an einer Gesundheitswoche / Präventionswoche (z.B. der BAHN-BKK, der KVB oder der Vital-Kliniken) eine bezahlte Freistellung von drei Tagen erhalten können.
Die Amtszeit der 2017 gewählten Mitgliedervertreter der KVB-Vertreterversammlung (VV) und die der Mitglieder des Vorstandes der KVB (Vst) endet nun satzungsgemäß nach vier Jahren. Die Konstituierung der neuen Organe fand virtuell am 31. Mai 2021 statt.
Wir geben an dieser Stelle einen Überblick über die Freistellungsregelungen für Bundesbeamt*innen, die coronabedingt wegen geschlossener Betreuungseinrichtungen ihre Kinder betreuen oder Angehörige pflegen müssen.
Zur diesjährigen Tagung der zentralen Fachgruppe Behörden in Karlstadt konnten Marius Trautmann und Kai-Oliver Tiffany von der EVG viele Teilnehmer*innen begrüßen.
Der Tariferfolg der EVG zur Prämie für Fachvermittlung findet nun auch auf zugewiesene Beamt*innen bei der DB AG Anwendung. Mit den Prämien werden die Leistungen und das Engagement bei der Ausbildung von Kolleg*innen im DB-Konzern belohnt.
Die EVG fordert, das Tarifergebnis im Öffentlichen Dienst zeit- und inhaltsgleich auf Beamtinnen und Beamte zu übertragen. Mit dem Tarifergebnis wird ab dem 1. März 2024 eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent - Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird – sowie ein steuer- und sozialabgabenfreies Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 3.000 Euro (stufenweise Auszahlung ab Juni 2023) erfolgen.
Bei der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) brennt die Luft. Die Anzahl unbesetzter Dienstposten erreicht inzwischen ein dramatisches Niveau. Wichtige Schlüsselpositionen sind vakant und gefährden eine ordnungsgemäße Abwicklung der Versorgungsansprüche unserer verbeamteten Kolleg:innen und Versorgungsempfänger:innen.
Der Bundestag hat am 16. November 2023 das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)“ beschlossen. Damit wird das Tarifergebnis für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom 22. April 2023 zeit- und wirkungsgleich übertragen.
Unter dem Titel „Unbesorgt in den Ruhestand - was man als Beamter der DB AG hierzu wissen sollte“ hat die EVG zu einer Seminarreihe nach Langenprozelten eingeladen. Zahlreiche spannende Themen wurden auf der Veranstaltung vorgestellt und diskutiert.