
Freistellung für Pflege bis 31. März 2021 verlängert
Die Freistellungsregelungen für Kolleginnen und Kollegen, die in der Pandemie nahe Angehörige pflegen, werden bis zum 31. März 2021 verlängert.
Die Freistellungsregelungen für Kolleginnen und Kollegen, die in der Pandemie nahe Angehörige pflegen, werden bis zum 31. März 2021 verlängert.
Schon traditionell verteilen wir, die Betriebsgruppe DB Regio Rhein Neckar, in der Woche vor Ostern kleine Überraschungen an unsere Kolleginnen und Kollegen in unserem Betrieb. Als kleine Stärkung zum Start, während der Pause oder zum Feierabend, ist ein bemaltes Ei genau das Richtige.
Seit Anfang dieses Jahres können bestimmte Formen des weißen Hautkrebses, die durch Sonnenstrahlung verursacht werden, als Berufskrankheit anerkannt werden. Potenziell betroffen von dieser neuen Regelung sind Menschen, die viel im Freien arbeiten. Durch ihre Tätigkeit haben sie ein höheres Risiko an Hautkrebs zu erkranken als die übrige Bevölkerung.
13 stolze und betroffene Kolleginnen und Kollegen von DB Dialog in Karlsruhe demonstrieren auch für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze. Vor wenigen Tagen verkündete die Personalchefin auf einer Mitarbeiterversammlung als dritten Punkt (eher so nebenher) mit dünnen Worten, dass der Standort Karlsruhe mit seinen 47 Beschäftigten zum Ende des Jahres dicht gemacht werden soll. Noch keine Verhandlungen zum Interessensausgleich und Sozialplan!
Die EVG geht neue Wege. Für die Wahl einer*eines neuen Vorsitzenden sollte im Dezember ein außerordentlicher Gewerkschaftstag stattfinden.
Der Bundesrat hat am Freitag das Betriebsrätemodernisierungsgesetz verabschiedet. Die beschlossenen Regelungen betreffen auch den Unfallversicherungsschutz bei Tätigkeiten im Homeoffice.
Die bisherigen Regelungen zur Altersteilzeit für Bundesbeamt*innen werden analog dem Tarifabschluss für die rund 2,3 Millionen Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen (TVöD) verlängert. D.h., die Altersteilzeit muss vor dem 1. Januar 2023 beginnen. Die weiteren Voraussetzungen (§ 93 Abs. 3 BBG) bleiben unverändert.
Der Personalübergang bei Betreiberwechseln im SPNV ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Die Spielräume, die die europäische Gesetzgebung zum Schutz der Beschäftigten zulässt, werden oftmals nicht genutzt. Es fehlt der politische Wille dazu. Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel Dänemark.
Auf der Betriebsversammlung der Regionalverkehr Oberbayern GmbH (RVO) und der Regionalverkehr Allgäu GmbH (RVA) kam klar zum Ausdruck: „Wir sind mehr wert als das, was der Arbeitgeber anbietet. Wir wollen mehr Geld und keinen Unterschied zwischen den Arbeitnehmern, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem 31. Dezember 2005 eingestellt wurden“.
Über 50 Kolleg:innen konnte die Kölner Seniorenleitung auf ihrer Reise mit dem Vulkan-Express begrüßen. Diese Schmalspurbahn ist pure Alltags-Entschleunigung, ein echtes Technik- und Naturerlebnis.