Sicher unterwegs: Präventiver Beförderungsausschluss bleibt bestehen!

Gut so! Der „präventive Beförderungsausschluss“ bleibt erhalten. Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder der Mitreisenden darstellen, dürfen weiterhin von der Mitnahme in Zügen vorsorglich ausgeschlossen werden.

Wie von der EVG gefordert, lehnte es der Bundesrat am Freitag ab, diese Regelung aus der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) zu streichen. Die Länderkammer machte außerdem den Weg frei für eine deutliche Erhöhung der Mittel für den ÖPNV.

Der „präventive Beförderungsausschluss“ ist z.B. auf alkoholisierte Fußballfans anwendbar. Dass die Regelung bestehen bleibt, ist im Interesse der Sicherheit der Fahrgäste und der Beschäftigten wichtig. Die EVG hatte daher bei den Ministerpräsident/innen und Verkehrsminister/innen der Länder gegen die geplante Abschaffung der Regelung interveniert. Die aktuellen Zahlen verdeutlichen leider erneut eindrucksvoll, welch große Bedeutung das Thema Sicherheit für Beschäftigte und Reisende im Schienenverkehr hat: Im Jahr 2018 gab es allein bei den Beschäftigten der Deutschen Bahn AG 2.642 Übergriffe auf unsere Kolleginnen und Kollegen.

Wichtig und gut ist auch die zweite Entscheidung vom Freitag: Das Grundgesetz wurde mit Zustimmung der Bundesländer so geändert, dass die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) deutlich erhöht werden können. Bisher war die Erhöhung der GVFG-Mittel im Grundgesetz bis 2025 ausgeschlossen; diese Sperre ist jetzt entfallen. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die GVFG-Mittel von derzeit 333 Millionen Euro im Jahr bis 2021 auf 1 Milliarde steigen und anschließend jährlich dynamisiert werden sollen. Die Mittelerhöhung selbst erfolgt über die jährlichen Bundeshaushalte. Mit dem Geld können bzw. sollen die Kommunen die Rahmenbedingungen für den ÖPNV verbessern (z.B. neben klassischen ÖPNV-Projekten wie Bus, Straßen-, U- und S-Bahnen auch SPNV-Projekte)