Personenbeförderungsgesetz (PBefG): EVG lehnt Entwurf zur Novellierung ab

Der aktuelle Referentenentwurf zum PBefG bedeutet für die EVG Rückschritt statt Modernisierung. Daher lehnen wir diese Novellierung ab und fordern das Bundesverkehrsministerium auf, den Entwurf zurückzuziehen.

Die EVG fordert seit Langem eine Klarstellung im PBefG, dass auch bei eigenwirtschaftlichen Anträgen im Busverkehr Vorgaben der Aufgabenträger und der Landestariftreuegesetze zu Tariftreue und Personalübergang beachtet werden müssen. Obwohl sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag darauf geeinigt hatten, das PBefG entsprechend zu ändern, hat das Bundesverkehrsministerium entschieden, dies „nicht weiterzuverfolgen“. Ein klarer Bruch des Koalitionsvertrages.

Auch sonst enthält der Entwurf keine Verbesserungen für die Beschäftigten und begünstigt die Einführung eines neuen Niedriglohnsektors im Bereich der „On-Demand“-Verkehre. Die Integrität und Finanzierbarkeit bestehender Linienverkehre wären dadurch gefährdet.

Unsere Mindestanforderung an eine Novellierung wären substanzielle Verbesserungen für den wirksamen Schutz der Beschäftigten. Der vorliegende Entwurf enthält aber beispielsweise keine Regelungen zum Beschäftigtenübergang bei Betreiberwechseln oder zu den Sozialstandards.

Kritisch betrachten wir auch die fehlenden Regelungen zu den flexiblen Bedienungsformen und „On-Demand“-Verkehren. Hier befürchten wir die Kannibalisierung der bestehenden Angebote und die Einführung eines neuen Niedriglohnsektors.

Darüber hinaus fehlen im vorliegenden Referentenentwurf Bestimmungen zum Thema Fernbusverkehr. Die Liberalisierung durch die PBefG-Novelle von 2012 hat zu einer Zunahme von Lohn- und Sozialdumping im Öffentlichen Personenverkehr geführt. Mit besonderer Dringlichkeit müssten daher die Vorschriften für Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten verschärft werden.

Unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf kann unten heruntergeladen werden.