EVG begrüßt „Starke Familien Gesetz“, mahnt aber Nachbesserungen an

Das am 21.03.2019 vom Bundestag beschlossene „Starke Familien Gesetz“ stellt aus Sicht der EVG eine sinnvolle Entlastung für Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen dar.

Neben einer Anhebung und Ausweitung des Kinderzuschlags werden auch die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket erhöht. So erhalten Kinder aus Familien mit kleinem Einkommen beispielsweise künftig kostenlose Bus- und Bahntickets für den Schulweg.  

Dazu erklärte die für Familienpolitik zuständige stellvertretende EVG Vorsitzende Regina Rusch-Ziemba:

„Das Gesetz ist eine sinnvolle Investition zugunsten von gering verdienenden Familien und insbesondere Alleinerziehenden. Besonders ist der automatische Wegfall vom Kita-Gebühren für alle, die den Kinderzuschlag erhalten, zu begrüßen. Schon beim Gute-Kita-Gesetz hatten wir weitere Maßnahmen gefordert, damit sich alle Familien gute Betreuungs- und Bildungsangebote leisten können.“

Neben dieser positiven Einschätzung, mahnt die EVG aber ein Nachjustieren an anderen Stellschrauben an.

So nehmen aktuell nur 30 Prozent der Familien mit einem Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen diesen wahr. Dies liegt an den hohen, bürokratischen Hürden, die auch schon der DGB kritisiert hatte. Außerdem müssen die Eltern oft erst von Erzieher*innen/Lehrer*innen auf ihre Antragsmöglichkeit hingewiesen werden.

Die von Familienministerin Giffey angekündigte Überarbeitung der Anträge ist zumindest ein Signal, dass der Handlungsbedarf erkannt wurde. „Aber“, so Rusch-Ziemba, „dies reicht noch nicht aus. Es braucht neben einer weiteren Entbürokratisierung der Verfahren auch eine bessere Informationspolitik durch die öffentliche Hand.“