EVG begrüßt „Gute-Kita-Gesetz“

Als einen wichtigen Schritt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat die EVG das „Gute-Kita-Gesetz“ begrüßt.

Mit dem Gesetz, das zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, stellt der Bund den Ländern insgesamt 5,5 Milliarden Euro für eine bessere Kita-Qualität zur Verfügung. Der Bund schließt mit jedem Bundesland hierzu eine entsprechende Vereinbarung ab. Dabei können die Bundesländer selbst entscheiden, ob sie die finanziellen Mittel für die Verbesserung der Einrichtungen oder aber für die Gebührenbefreiung der Familien einsetzen.

Dazu erklärte die für Familienpolitik zuständige stellvertretende EVG Vorsitzende Regina Rusch-Ziemba:

„Wir begrüßen diese finanzielle Weichenstellung zugunsten der Kitas. Auch die Entscheidungsfreiheit der Länder im Sinne von bedarfsgerechten Maßnahmen ist sinnvoll. Für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind aber nicht nur gute und flächendeckende Betreuungs- und Bildungsangebote wichtig, sondern auch, dass alle Familien sich diese leisten können.“

Deshalb, so Rusch-Ziemba weiter, brauche es - wie von EVG gemeinsam mit dem  DGB gefordert - zusätzliche Gelder für die Gebührenfreiheit. Nur so könne eine gute Kita-Qualität - die sich jede Familie leisten kann - geschaffen werden.

Die EVG Vize Chefin kritisierte die bislang befristete Finanzhilfe des Bundes bis 2022. „Wirksame Verbesserungen im Sinne der Familien wird es nur geben, wenn die Bundesländer Planungssicherheit haben. Der Bund muss auch nach 2022 die Finanzierung von Kita-Qualität und Gebührenfreiheit sicherstellen“, so Regina Rusch-Ziemba.