
Freistellung für Arzttermin? Steht im EVG-Tarifvertrag!
Immer wieder kommt es zu Problemen bei der Freistellung für Arzttermine. Oft vertritt der Arbeitgeber die Auffassung: die müssen in der Freizeit wahrgenommen werden. Das ist grundsätzlich richtig. Geht aber nicht immer.