Kinderfreizeitbonus wird im August ausgezahlt
Diesen einmaligen „Bonus" in Höhe von 100€/je Kind bekommen Minderjährige, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.