Kinderfreizeitbonus wird im August ausgezahlt

Diesen einmaligen „Bonus" in Höhe von 100€/je Kind bekommen Minderjährige, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Die Auszahlung erfolgt in der Regel automatisch. Lediglich Familien, die Sozialhilfe beziehen und solche, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen stellen dafür einen Antrag bei der Familienkasse.