Renteneintritt, Elternzeit oder … Corona-Beihilfe gibt`s in einigen Fällen nur auf Antrag
Du gehst vor dem 1. Dezember in Rente oder arbeitest u.U. im Dezember nicht mehr bei der DB AG? Dann musst du die Beihilfe bei deiner Personalabteilung schriftlich beantragen, damit sie dir im Dezember ausgezahlt werden kann.