Mindestlohn DB AG - EVG setzt sich durch
Lange hat sich die Deutsche Bahn dagegen gewehrt, den Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 so anzuwenden, dass keine:r unser Kolleginnen und Kollegen Nachteile erleidet.
Lange hat sich die Deutsche Bahn dagegen gewehrt, den Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 so anzuwenden, dass keine:r unser Kolleginnen und Kollegen Nachteile erleidet.
In unserem Land ist es eine Selbstverständlichkeit: das Recht der Arbeitnehmenden, für ihre Interessen und ihre berechtigten Forderungen auch zu streiken. In vielen anderen Ländern - selbst in Europa - zeichnet sich ein anderes Bild. So will jetzt die britische Regierung das Streikrecht einschränken. Hier sagen wir ganz klar: Stopp!
Die Fördervereinbarung Langzeitkonto wurde nicht verlängert. Damit ist der Zuschuss von 5 Euro pro Überstunde und 15 % auf Entgelt ab 2023 weggefallen. Ebenso hören wir Berichte, dass Arbeitgeber versuchen, die Kolleginnen und Kollegen vom Wahlmodell „mehr Geld“ zu überzeugen.
Die EVG geht mit einer selbstbewussten Forderung in die Tarifrunde 2023. „Wir fordern 12 Prozent, mindestens aber 650 Euro mehr im Monat, in allen rund 50 Unternehmen, in denen wir ab dem 28.2.2023 verhandeln. Das haben unsere Tarifkommissionen am Dienstag einstimmig so entschieden“, erklärten die beiden EVG-Tarifvorstände, Cosima Ingenschay und Kristian Loroch, in Fulda. Für die Nachwuchskräfte werden 325 Euro mehr im Monat gefordert.
Die EVG startet mit klaren Botschaften in die Tarifrunde 2023. „Wir erwarten von allen Arbeitgebern, mit denen wir jetzt verhandeln, konstruktive Angebote, die einen schnellen Abschluss möglich machen. Niemand muss uns wortreich erklären, wie schlecht es seinem Unternehmen geht und warum unsere Forderungen nicht erfüllt werden können.
Die Verhandlungen über eine Schlichtungsvereinbarung waren erfolgreich. Wir haben uns am Dienstag, den 4.7.2023, mit der Deutschen Bahn auf ein Verfahren verständigt, wie die Schlichtung durchgeführt werden soll.
Das vorbereitete Tarifergebnis vom 01. August 2023 wurde durch die Gremienbeteiligung auf der Arbeitgeberseite der Transfracht abgelehnt! Für uns unverständlich, da der Tarifausschuss des Bundevorstandes sowie eure Tarifkommission einstimmig für das Tarifergebnis gestimmt hatten.
Das Thema Arbeitszeit beschäftigt die EVG schon lange. Dabei setzen wir auf individuelle Lösungen. Vereinbarungen, die für alle gleichermaßen gelten, lehnen wir ab. Auf betrieblicher Ebene sorgen unsere Betriebsrätinnen und Betriebsräte für möglichst passgenaue Lösungen in den jeweiligen Unternehmen; in der Tarifpolitik schaffen wir dafür den Rahmen.
Mit ihm begann in Deutschland eine neue Ära der Arbeitsbeziehungen: Vor 75 Jahren, am 9. April 1949, wurde das Tarifvertragsgesetz (TVG) verabschiedet.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) fordert für ihre Mitglieder bei der BVR eine Erhöhung der Einkommen um 6 Prozent und die Beseitigung der unterschiedlichen Bezahlung für Busfahrer.