Was ändert sich 2023 bei Pflege und Gesundheit?
Ab dem 1. Januar 2023 gibt es im Bereich Pflege und Gesundheit einige Änderungen und Neuerungen. Darüber wollen wir euch informieren.
Ab dem 1. Januar 2023 gibt es im Bereich Pflege und Gesundheit einige Änderungen und Neuerungen. Darüber wollen wir euch informieren.
Der Jahreswechsel bringt einige Neuerungen und Veränderungen im Bereich Alterssicherung mit sich. Wir haben im Folgenden die wichtigsten Informationen rund um die gesetzliche Rente und betriebliche Altersvorsorge für das Jahr 2023 zusammengestellt.
Die EVG hat von der Vonovia gefordert, die Erhöhung der Grundmiete umgehend auszusetzen. Der Immobilienkonzern hatte diese drastische Erhöhung ab Januar 2023 um bis zu 15 % mit dem Angleichen an den Mietspiegel begründet.
Der Start der eAU rückt näher: Ab Januar 2023 müssen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Die gedruckte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verschwindet, das Verfahren wird digitalisiert und der „gelbe Schein“ von der eAU abgelöst.
Die Bundesfamilienministerin hat angekündigt, die zweiwöchige Freistellung nach der Geburt für den zweiten Elternteil (auch als „Vaterschaftsurlaub“ bekannt) erst 2024 umzusetzen. Dabei verweist sie auf die wirtschaftliche Lage für kleinere und mittlere Unternehmen. Vielen im Jahr 2023 werdenden Eltern wird dadurch die Möglichkeit genommen, gemeinsam in die neue Lebensphase zu starten.
Der 5. Dezember ist der internationale Tag des Ehrenamtes. In Deutschland engagieren sich rund 31 Millionen Menschen ehrenamtlich. Das sind 40 Prozent der Gesamtbevölkerung ab zehn Jahren. Ohne dieses Engagement würde unsere Kranken-, Kinder- und Seniorenbetreuung zusammenbrechen, das Pflegesystem nicht funktionieren und auch Kunst, Kultur, Sport und Freizeit sind undenkbar ohne die vielen ehrenamtlich gearbeiteten Stunden.
Gute Nachrichten zum Jahresende: Dank des hartnäckigen Einsatzes der EVG erhalten Rentner:innen in den kommenden zwei Wochen eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Diese Einmalzahlung wird gesondert von der laufenden Rente ausgezahlt und soll automatisch - ohne Antragsstellung - bis zum 15. Dezember auf den Konten der Senior:innen eingehen.
Schon sehr oft hat Rudi Hepf im Rahmen der Senior:innen-Veranstaltung, die er für die EVG organisiert, die Würzburger Residenz besucht. Am Mittwoch war unser Kollege dort wieder zu Besuch: um das Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland entgegen zu nehmen. Mit dem Verdienstkreuz werden Bürgerinnen und Bürger für ihr ehrenamtliches Engagement geehrt.
Die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung wird angesichts der Corona-Krise und der Erkältungs- und Grippesaison bis zum 31. März 2023 verlängert. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat den Weg freigemacht für den im Koalitionsvertrag vereinbarten Härtefallfonds, von dem auch Betroffene der Ost-West-Rentenüberleitung profitieren sollen.