Unnötige Verschiebung: Urlaub für zweiten Elternteil kommt erst 2024

Die Bundesfamilienministerin hat angekündigt, die zweiwöchige Freistellung nach der Geburt für den zweiten Elternteil (auch als „Vaterschaftsurlaub“ bekannt) erst 2024 umzusetzen. Dabei verweist sie auf die wirtschaftliche Lage für kleinere und mittlere Unternehmen. Vielen im Jahr 2023 werdenden Eltern wird dadurch die Möglichkeit genommen, gemeinsam in die neue Lebensphase zu starten.

Im Rahmen einer EU-Richtlinie ist diese zweiwöchige Freistellung europaweit vorgesehen und die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag zur Umsetzung bekannt.

Cosima Ingenschay, stellvertretende Vorsitzende der EVG, sagt dazu: „Das wichtige Thema Vereinbarkeit wird hier völlig unnötig zurückgestellt. Auch wenn es als Urlaub bezeichnet wird, geht es hier um die gemeinsame Familienarbeit direkt nach der Geburt."

Da europaweit die Regelung bereits seit Juli gilt, wurde nach der erneuten Verschiebung von der EU-Kommission bereits ein Verfahren zur Vertragsverletzung gegen Deutschland eingeleitet.  

Auch Nadja Houy, Vorsitzende der Bundesfrauenleitung, hat dazu eine klare Meinung: „Durch die frühe Vater-Kind-Bindung, die ja auch den Bedürfnissen vieler Kollegen entgegenkommt, würde Sorgearbeit langfristig fairer verteilt werden. Das Verschieben kostet nicht nur wertvolle Zeit für Gleichstellung und Vereinbarkeit, sondern durch den Vertragsbruch am Ende auch völlig unnötig Strafgelder."