321 Suchergebnisse zu „Sperrliste“, #Sozialpolitik

Corona-Entschädigung: EVG begrüßt grundsätzlich Erweiterung für Eltern - aktuelle Regelung aber zu wenig

Corona-Entschädigung: EVG begrüßt grundsätzlich Erweiterung für Eltern - aktuelle Regelung aber zu wenig

Eltern sollen in der aktuellen Corona-Pandemie entschädigt werden, wenn sie ihre Kinder aufgrund verlängerter Schulferien, ausgesetztem Präsenzunterricht oder Hybridunterricht zuhause betreuen müssen. Das soll aktuellen Planungen zufolge im Infektionsschutzgesetz ergänzt werden. Diese Regelung gilt weiterhin für Kinder bis zu 12 Jahren oder wenn diese behindert und hilfebedürftig sind.

EVG begrüßt Änderungen bei Elterngeld und Elternzeit

EVG begrüßt Änderungen bei Elterngeld und Elternzeit

Die EVG hat die Änderungen beim Elterngeld und der Elternzeit begrüßt. Am Freitag wurden im Bundesrat umfassende Anpassungen beschlossen. EVG-Vize Martin Burkert sagte: „Das Elterngeld ist ein Erfolgsmodell und steht für eine moderne Familienpolitik. Die aktuellen Anpassungen können für mehr Flexibilität und weniger Bürokratie sorgen.“

Corona-Sonderregelungen in der Pflege und für Eltern verlängert

„Die Akuthilfen im Bereich Pflege wurden verlängert. Das ist gut, weil pflegende Angehörige dadurch länger Unterstützung und damit mehr Planungssicherheit erhalten. Gerade sie stehen in Corona-Zeiten unter einer großen Belastung und vor besonderen Herausforderungen“, so Martin Burkert. „Leider wurden die Sonderregelungen auf ein starres Enddatum begrenzt und nicht auf das Ende der epidemischen Lage.“

EVG begrüßt Anspruch auf Ganztagsbetreuung und Verlängerung der Pflege-Akuthilfen

EVG begrüßt Anspruch auf Ganztagsbetreuung und Verlängerung der Pflege-Akuthilfen

Der Bundestag hat am Freitag das Ganztagsförderungsgesetz beschlossen. Danach sollen künftig Grundschulkinder der Klasse 1-4 einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung von acht Stunden pro Tag (5 Werktage) erhalten. Zunächst soll dieser ab 2026 für die erste Klasse gelten und dann nach und nach erweitert werden. Der Bundesrat muss das Gesetz noch bestätigen.

Armutszeugnis Armutsbericht

Armutszeugnis Armutsbericht

Als ungenügend bezeichnet die EVG die Bemühungen der Regierung, die soziale Ungerechtigkeit in Deutschland zu beseitigen. Am Mittwoch hatte das Bundeskabinett den 6. Armuts- und Reichtumsbericht gebilligt. „Der Armutsbericht der Bundesregierung ist gleichzeitig ein Armutszeugnis“, sagte der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert. „Vor allem die Tatsache, dass immer mehr Erwerbstätige von Armut betroffen sind, ist erschütternd.“