Gesetzentwurf Grundsteuerreform: EVG warnt vor Kostenexplosion bei Wohnkosten!

Anlässlich der ersten Beratungen des Bundestagsfinanzausschusses über den Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer hat die EVG vor einer neuen Kostenexplosion für Mieterinnen und Mieter und in Wohneigentum lebende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewarnt.

Nach dem Entwurf der Koalitionsfraktionen soll die Gesetzgebung zur Erhebung der Grundsteuer völlig neu geregelt werden. In einem höchstkomplizierten Verfahren soll die Steuer in Zukunft nicht allein auf den Bodenwert erhoben werden. Vielmehr sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Hierfür soll für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum ein vorgegebener durchschnittlicher sogenannter Sollertrag in Form einer Nettokaltmiete je Quadratmeter in Abhängigkeit der Lage des Grundstücks typisierend angenommen werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer nach anderen Bewertungsverfahren erheben können.

Die für die Wohnungs- und Sozialpolitik zuständige stellvertretende EVG Vorsitzende, Regina Rusch-Ziemba, erklärte: „Hier wird ein bürokratisches Monster geschaffen, dass das Wohnen in Deutschland drastisch verteuern wird.“ Hintergrund: Nach dem Gesetzentwurf dürfen die Gemeinden weiterhin selbst sogenannte Hebesätze auf die Grundsteuer aufschlagen. Diese sind höchst unterschiedlich. Hier sind Unterschiede von teilweise mehreren hundert Prozent festgelegt.

Die EVG-Vize-Chefin warnte: „Bei der finanziellen Notlage einzelner Gemeinden wird es dort nicht zur Verringerung der Hebesätze kommen. Die Folgen sind dramatisch: Es wird eine wahre Kostenexplosion für Mieterinnen und Mieter und in Wohneigentum lebenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geben.“ Dies müsse im Gesetzgebungsverfahren verhindert werden, so Rusch-Ziemba.

Sie betonte: „Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits heute teilweise mehr als die Hälfte ihres Einkommens für Wohnkosten aufwenden müssen, dann ist bereits jetzt die Grenze der Zumutbarkeit weit überschritten.“ Rusch-Ziemba verwies zudem darauf, dass die Kosten für das Wohnen bereits heute zu den Hauptursachen für Armut zählen.

Die EVG-Vize erklärte: „Wo sollen die Menschen wohnen, wenn Wohnkosten immer weiter explodieren und die Zahl der Sozialwohnungen immer weniger wird?“ Zuvor hatte die Bundesregierung bekannt gegeben, dass innerhalb eines Jahres die Zahl der Sozialwohnungen um 49.000 auf nur noch 1,2 Millionen gesunken ist.

Die Grundsteuer ist Bestandteil der Mietnebenkosten und hat damit direkte Auswirkungen auf die Gesamtmiete bzw. ist durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit selbstgenutztem Wohneigentum zur Altersvorsorge zu tragen.