Arbeitgeberfinanzierte bAV – seit Januar auch bei DB Zeitarbeit

EVG-Erfolg für Beschäftigte der DB Zeitarbeit: Auch sie bekommen - wie im DB Konzern - seit 1. Januar 2020 eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge.

Ab dem 1. Januar 2020 zahlt der Arbeitgeber für unbefristet Beschäftigte nach der Probezeit einen Betrag in Höhe von 1 % des monatlichen Bruttoentgeltes (mind. 25 Euro pro Monat) in den DEVK-Pensionsfonds ein. Teilzeit-arbeitnehmer*innen erhalten diesen Mindestbetrag anteilig im Verhältnis ihres arbeitsvertraglich vereinbarten Jahresarbeitszeit-Solls zur Referenz-arbeitszeit. Hierauf gibt es nochmals einen 10 %-igen Bonus, wenn das letzte Jahresgehalt unterhalb der Renten-Beitragsbemessungsgrenze (West) lag. Der Mindestbetrag bei Vollzeit liegt damit bei 330 Euro pro Jahr bei Vollzeit.

Übrigens: Seit dem Jahreswechsel lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge noch mehr. Die EVG konnte sich mit ihren Forderungen gegenüber der Politik durchsetzen und eine Entschärfung der sogenannten „Doppelverbeitragung“ der Krankenversicherungsbeiträge erreichen. Dies bedeutet: Seit dem 1. Januar 2020 gilt ein Freibetrag von 159,25 Euro. Nur Betriebsrentenbezüge über diesem Betrag müssen verbeitragt werden. Dies bedeutet eine Ersparnis von monatlich rund 25 Euro bzw. rund 300 Euro im Jahr!