Arbeitgeber muss leistungsgeminderten Arbeitnehmer beschäftigen
Nach einer längeren Krankheit wollte ein Arbeitnehmer wieder arbeiten. Einen Teil seiner bisherigen Arbeiten kann er aus gesundheitlichen Gründen aber nicht mehr verrichten. Die Kollegen des DGB-Büros Stuttgart haben jetzt für ihn vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt, dass der Arbeitgeber ihn trotz seiner Einschränkungen beschäftigen muss.